Antje Esser
Änderung des Bundesjagdgesetzes ermöglicht effektives Wolfsmanagement
Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt die nordsächsische Bundestagsabgeordnete Christiane Schenderlein (CDU): „Das Gesetz führt klare Regeln ein, um Wölfe zu bejagen. Dieses ist dringend erforderlich. Infolge der gestiegenen Zahl an Wölfen in Deutschland wurden immer mehr Weidetiere von Wölfen getötet, neben Schafen und Ziegen auch Rinder und Pferde. Durch Wolfsrisse entstehen nicht nur Schäden für Tierhalter. Das Leid der Weidetiere, die häufig qualvoll verenden, sorgt für Entsetzen und widerspricht dem Tierschutz. Vielerorts haben die Menschen für die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes kein Verständnis mehr. Die Belastungen und Ängste nimmt die Koalition sehr ernst. Deshalb handelt sie nun, um die Wolfsbestände zu regulieren. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um im ländlichen Raum die Konflikte um den Wolf zu befrieden. Durch die Gesetzesänderung bekommen Jägerinnen und Jäger sowie die Jagdbehörden praktikable Instrumente für ein effektives Wolfsmanagement an die Hand. Mit den Neuregelungen wollen wir Weidetiere besser schützen. Denn Weidetierhaltung ist die tierwohlfreundlichste Form der Nutztierhaltung und für den Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft unverzichtbar. Die Bejagung ist eine erforderliche Ergänzung des präventiven Herdenschutzes, zum Beispiel durch Zäune und Hütehunde. Der Wolf ist eine heimische Tierart und soll es auch bleiben. Inzwischen ist aber ein günstiger Erhaltungszustand erreicht. Durch Bestandsregulierung und Problemwolf-Entnahmen wird die Art nicht gefährdet. Mit dem Gesetz sorgen wir für einen fairen Ausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Wolfschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Artenschutz zu erhalten.“
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder bei günstigem Erhaltungszustand revierübergreifende Managementpläne aufstellen, auf deren Grundlage die Bejagung nach regionalen Erfordernissen vorgenommen wird. Außerdem ist vorgesehen, dass Problemwölfe unabhängig vom Erhaltungszustand schnell und unbürokratisch entnommen werden können. Erleichterungen gibt es auch bei der Bejagung von Wölfen in Weidegebieten, die aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten nicht eingezäunt werden können, zum Beispiel auf Deichen und Almen. In ihrem Entschließungsantrag betonen die Koalitionsfraktionen, dass dem präventiven Herdenschutz weiterhin große Bedeutung zukommt und er über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) weiter gefördert werden sollte.

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